Gemäß "Betriebssatzung für den Eigenbetrieb des Marktes Waging a. See "Gemeindewerke Waging a. See"" besteht seitens Werkleitung folgende Berichtspflicht:
§4 Abs.7: Die Werkleitung hat dem 1. Bürgermeister und dem Werkausschuß vierteljährlich Zwischenberichte über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich vorzulegen.
§5 Abs. 3: Mehrausgaben für einzelne Vorhaben des Vermögensplanes, die 10 % des Ansatzes, mindestens jedoch den Betrag von 5.000,00 € ohne Mehrwertsteuer übersteigen (§ 15 As. 5 S. 2
EVB) (Der Werkausschuß entscheidet als beschließender Ausschuß)
§5 Abs. 4: Erfolgsgefährdende Mehraufwendungen (§ 14 Abs. 3 Satz 2 EBV), soweit sie den Betrag von 10.000,00 € ohne Mehrwertsteuer übersteigen (Der Werkausschuß entscheidet als beschließender Ausschuß)
Der dritte Zwischenbericht 2023 (01.01. - 30.09.2023) wurde erstellt und den Mitgliedern des Werkausschusses vorab zur Verfügung gestellt.
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
1. Der Aufbau entspricht der Gliederung des Wirtschaftsplans
2. Im Inhaltsverzeichnis sind die Datenquellen aufgelistet; ebenso das Datum des Datenabzugs
3. Die Kontengliederung im Erfolgsplan ist gefiltert; es werden nur Konten angezeigt, die im Berichtszeitraum auch bebucht wurden. Die Aufwendungskonten, die zeitanteilig (3/4 des Budgets laut Wirtschaftsplan) über 100% liegen, sind rot gefärbt. Die Erfolgskonten, die zeitanteilig (3/4 des Budgets laut Wirtschaftsplan) unter 100% liegen, sind rot gefärbt.
4. Im Erfolgsplan sind noch nicht alle Erlöse enthalten; Noch nicht übertragen werden konnten Rechnungen Einspeiser = -117 T€
5. Vermögensplan:
a. Der Vermögensplan kann aktuell nicht automatisiert dargestellt werden
b. Die Investitionen im Vermögensplan sind nicht auf Konten aufgeteilt; dadurch keine Zuweisung von Budgets auf die Konten
c. Gleichzeitig können/müssen mehrere Investitionen auf dieselben Konten gebucht werden (z. B. EDV, BGA)
d. Die Kosten für die Investitionen müssten derzeit manuell aus den Konten ermittelt und den Investitionen zugeteilt werden (Enormer Zeitaufwand, der mit jedem Zwischenbericht zunimmt)
e. Einige aufgeführte Investitionen sind Reparaturen und daher nicht auf Anlagekonten zu verbuchen, sondern auf Erfolgskonten.
à Budgetüberschreitung auf Erfolgskonten, da von Vorgängerin anders geplant
6. Darlehen: Tilgungen 2023 sind planmäßig erfolgt
7. Die Veränderungen der flüssigen Mittel gegenüber dem 31.12.2022 sowie dem 30.09.2022 werden dargestellt
8. Die Bewegungen im Mittelbedarf sowie der Mittelherkunft werden dargestellt und erläutert
2. Genehmigungen von Mehrausgaben gem. §5 Abs. 4 der Betriebssatzung
# | Konto | Budget lt. WiPlan | Überschreitung | Begründung |
1 | 5130303 | 127.500,00 € | 18.731,97 € | Mehrkosten für Fällungsmittel für Klärschlammentwässerung + Preiserhöhungen |
2 | 5130308 | 41.250,00 € | 59.524,05 € | Austausch Belüfterkerzen |
3 | 5130602 | 0,00 € | 10.942,30 € | Im WiPlan wurde kein Ansatz eingetragen |
4 | 5130603 | 0,00 € | 10.565,61 € | Im WiPlan wurde kein Ansatz eingetragen |
Wortmeldungen und Diskussionsverlauf:
Um die Aussagekraft des Zwischenberichts zu steigern, macht sich Werkleiter Markus Spiegelsberger Gedanken, wie und in welcher Form der Zwischenbericht in Zukunft vorgestellt wird.
Nach mehreren Vorschlägen aus dem Gremium, bezüglich der Überschreitungen, ob diese beschlossen werden müssen oder nicht, kommt man zum Ergebnis, dass sich Werkleiter Spiegelsberger diese Thematik nochmals anschaut, wenn beschlossen werden muss, werden die Beschlüsse in der nächsten Sitzung nachgeholt.