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öffentlich


Empfehlungsbeschluss: Errichtung Fällmittelgebäude/Tankanlage auf der Kläranlage Waginger See



Sachvortrag:
 
Auf der Kläranlage der Marktgemeinde Waging ist die Errichtung von 2 Tankanlagen mit je 25 m³ Fassungsvermögen zur Einlagerung des Fällmittels geplant.
Die beiden Tanks werden in einem neuen, eingeschossigen Gebäude mit den Abmessungen von l x b x h = 10,6 x 6,6 x 4,5 m untergebracht. Im Gebäude wird auch die Dosierstation eingebaut. Das Gebäude ist zur Verlängerung der Funktionsdauer der Anlage und zum Schutz der Tankanlage vor möglich umstürzenden Bäumen des naheliegenden Waldes notwendig.
Vor den Tanks wird eine LKW befahrbare Fläche als Umschlagplatz ausgebildet. Diese ist als WHG- Fläche für das sichere Umschlagen von wassergefährdenden Flüssigkeiten, auszubilden.
Als Abfüllflächen gelten alle Flächen, auf denen wassergefährdende Flüssigkeiten umgeschlagen werden, d.h. Lagertanks befüllt oder Fahrzeuge betankt werden, wie es z.B. bei Tankstellen oder in Industrieanlagen der Fall ist. Um eine Verunreinigung des Bodens durch wassergefährdende Flüssig- keiten zu vermeiden, gibt es bestimmte gesetzliche Vorschriften (z.B. das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) oder die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS), wie eine Abfüllfläche beschaffen sein muss. Sie muss flüssigkeitsundurchlässig sein, aus einer befestigten Fläche aus speziell zugelassenem
Beton/Fertigbetonplatten/Fertigbetonsteinen, Stahlwannen o.ä. bestehen und hat optimalerweise ein nach innen gerichtetem Gefälle. Sämtliche Fugen müssen mit einem dafür vorgesehenen Fugen- Material verschlossen werden. Die Größe der Abfüllfläche ergibt sich aus den jeweiligen betrieblichen Anforderungen und der Größe des Wirkbereiches. Für Havariefälle muss die Abfüllfläche ein ausreichendes Rückhaltevolumen für wassergefährdende Flüssigkeiten aufweisen. Befindet sich die Abfüllfläche im Freien und ist nicht ausreichend überdacht, muss die Entwässerung der Abfüllfläche über eine Abscheideanlage erfolgen, welche vor Inbetriebnahme einer Abnahme durch einen Sach- verständigen unterzogen werden muss. Der Bau einer Abfüllfläche sowie die Installation einer Abscheideranlage dürfen nur durch entsprechende Fachbetriebe ausgeführt werden.
Zu der Dosierstelle ist ein verschweißtes Schutzrohr zu verlegen. In das Schutzrohr ist nach erfolgter Druckprüfung der Dosierschlauch für das Fällmittel einzuziehen. Tiefpunkte sind mit einem wasserdichten Schacht mit Leckageerkennung auszustatten.
In der Kostenberechnung ist das Gebäude, eine Umschlagfläche von 50 m² und die dazugehörigen Erd-, Straßenbau und Verrohrungsarbeiten, sowie zwei Tanks mit je 25 m³ zur Lagerung der wassergefährdeten Flüssigkeit mit Schalt- und Steueranlage, sowie den erforderlichen Sicherheitsüberwachungen enthalten. Desweiteren sind die Kosten für ein Straßenwasserpumpwerk zur Zuführung des auf befestigen Nutzflächen anfallenden Niederschlagswasser zur Einleitung in die der Kläranlage vorgesehen.
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Laut Kostenberechnung von Dezember 2022 ergeben sich folgende Investitionskosten brutto, ohne Nebenkosten:
Fällmittelgebäude:                                             385.000,00 €
Umschlagplatz mit Leitungsbau:                     105.000,00 €
Straßenwasserhebewerk:                                  60.000,00 €
 Lagertechnik 50 m³:                                          145.000,00 €
Dosiertechnik mit Schaltanlage:                      115.000,00 €

 

Beschluss:
 
Der Werkausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat Waging am See die Durchführung der Errichtung eines Fällmittelgebäudes/Tankanlage auf dem Gelände der Kläranlage zu einem Bruttobetrag lt. Kostenschätzung in Höhe von 955.931,88 €.

 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
9
 

 



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Gemeindewerke Waging
Am Höllenbach 18, 83329 Waging am See
Tel.: 08681 47119-0
E-Mail: gemeindewerke@waging.de
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