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öffentlich


Genehmigungen von Mehrausgaben gem. §5 Abs. 4 der Betriebssatzung



Sachvortrag:
 
§ 14 Abs. 3 EBV regelt i.V. mit §5 Abs. 4 der Betriebssatzung, dass erfolgsgefährdende Mehraufwendungen, soweit sie den Betrag von 10.000,00 € ohne Mehrwertsteuer übersteigen, vom Werkausschuss zu beschließen sind.
 
Folgende Mehraufwendungen sind in den ersten drei Quartalen angefallen:
 
#
Konto
Budget lt. WiPlan
Überschreitung
Begründung
1
5130303
Materialeinkauf Fällungsmittel Kläranlage
127.500,00 €
18.731,97 €
 
Laufende Mehrkosten für Fällungsmittel für Klärschlammentwässerung + Preiserhöhungen
2
5130308
Materialeinkauf für Unterhalt Abwasserbeseitigung - Kläranlage
 
41.250,00 €
59.524,05 €
Austausch Belüfterkerzen: Diese sind im Investitionsplan enthalten, wurden aber buchhalterisch nicht als Investition, sondern als Aufwand verbucht.
 
 
Wortmeldungen und Diskussionsverlauf:
 
Werkleiter Markus Spiegelsberger erklärt hierzu die rechtlichen Vorschriften und beantwortet alle aufgekommenen Fragen aus dem Gremium.

Beschluss:
 
Beschluss 1:
Der Werkausschuss genehmigt die Budgetüberschreitung auf Kontonummer 5130303 in Höhe von 18.731,97 €.

Beschluss 2:
Der Werkausschuss genehmigt die Budgetüberschreitung auf Kontonummer 5130308 in Höhe von 59.524,05 €.
 

Abstimmungsergebnis 1:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
9
 
 
Abstimmungsergebnis 2:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
9
 
 

 



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Tel.: 08681 47119-0
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