zu TOP 04 zu TOP 06 TOP 05
öffentlich


Empfehlungsbeschluss: Kauf und Einbau von zwei Feinrechenanlagen



Sachvortrag:
 
Unser bestehender Rechen hat einen Stababstand von 6 mm, was bedeutet, dass der Rechen alles rausholt, was größer als 6 mm ist. Ein Rechen mit diesem Stababstand ist heutzutage nicht mehr üblich, also nicht mehr Stand der Technik. Die aktuellen Rechen bzw. Feinrechen haben Stababstände von 3 oder 4 mm. Die holen also viel mehr Material raus, was sich dann positiv auf den Kläranlagenbetrieb auswirkt. Alles, was durch den Rechen durchgeht, kann auf der Kläranlage zu Verzopfungen und ggf. Verstopfungen führen. Momentan haben wir auch nur einen Rechen, was wiederum nicht mehr Stand der Technik ist. Aufgrund der Betriebssicherheit werden jetzt meistens zwei dieser Rechen eingebaut. Falls ein Rechen gewartet werden muss, oder eine Störung hat, kann der andere Rechen die Arbeit übernehmen. Momentan haben wir das nicht. Falls unser Rechen ausfällt (läuft seit Inbetriebnahme der Kläranlage im Jahr 1995) haben wir keinen Ersatz dafür. Das Abwasser würde dann ungesiebt über ein Notgerinne am Rechen verbeilaufen.

Diese Umrüstung auf zwei Rechen müssen wir auch laut Wasserrechtsbescheid machen.
Im Wasserrechtsbescheid (Anhang) vom 01.12.2021 sind auf Seite 3 auch bereits 2 "Siebrechen" mit 3 mm Maschenweite aufgeführt.
Auf Seite 9 im Bescheid sind die 3 Bauphasen aufgeführt, die uns auferlegt wurden.
Die 2. Bauphase wurde jedoch von uns geändert. Ursprünglich war geplant, ein neues Rechengebäude zu bauen, und das alte Rechengebäude als Fällmittelgebäude umzubauen. Es hat sich aber herausgestellt, dass
es sinnvoller ist, ein neues Fällmittelgebäude zu bauen und das bestehende Rechengebäude auf zwei Rechen umzubauen.
 
Die Kosten für den Kauf und Einbau von zwei Feinrechenanlagen betragen laut Kostenschätzung vom 21.12.2023 580.000,00 € Brutto. Die Kostenschätzung ist als Anlage diesem Tagesordnungspunkt beigefügt.
 
Wortmeldungen und Diskussionsverlauf:
 
Aus dem Gremium kommt der Vorschlag, dass der Rechen, der aktuell in Betrieb ist, als Ersatzrechen verwendet wird. Das heißt, dass nur ein neuer Rechen beschafft werden muss.
Franz Mayer von der Kläranlage antwortet, dass die beiden neuen Rechen im Wechsel geschaltet werden, desweitern haben diese ganz andere Maße wie die anderen.
Außerdem sagt der Wasserrechtsbescheid, dass zwei neue Rechen mit einem Stababstand von 3 mm eingebaut werden müssen. Somit muss der alte Rechen entfernt werden.

Beschluss:
 
Der Werkausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat Waging am See die Durchführung der Errichtung von zwei Feinrechenanlagen auf dem Gelände der Kläranlage Waginger See zu einem Bruttobetrag lt. Kostenschätzung in Höhe von 580.000,00 €.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
8
 

 



nach oben
Gemeindewerke Waging
Am Höllenbach 18, 83329 Waging am See
Tel.: 08681 47119-0
E-Mail: gemeindewerke@waging.de
Gemeindewerke Waging
Am Höllenbach 18 · 83329 Waging am See · Tel.: 08681 47119-0 · gemeindewerke@waging.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung